Im PMR Bereich sind ebenfalls nur Geräte mit fest angeschlossener Antenne zugelassen mit einer max. Sendeleistung von 0.5 Watt. Die Wellenlänge im PMR Bereich bei 446 Mhz beträgt 70 cm. Auch im PMR Bereich bei 446 Mhz ist der Sendebetrieb mit erweiterten Amateurfunkgeräten nicht erlaubt.
Kanal 1 – 446.00625 Mhz – FM |
Kanal 2 – 446.01875 Mhz – FM |
Kanal 3 – 446.03125 Mhz – FM |
Kanal 4 – 446.04375 Mhz – FM |
Kanal 5 – 446.05625 Mhz – FM |
Kanal 6 – 446.06875 Mhz – FM |
Kanal 7 – 446.08125 Mhz – FM |
Kanal 8 – 446.09375 Mhz – FM |
Gemäss ECC-Entscheidung (15)05 ist der harmonisierte Frequenzbereich 446,0 – 446,2 MHz für analoge und digitaler PMR446-Anwendungen verwendbar.
Seit Mai 2016 sind auch PMR-Funkgeräte verfügbar welche die Verwendung zusätzlicher analoger Kanäle gestatten:
Kanal 9 – 446.10625 MHz |
Kanal 10 – 446.11875 MHz |
Kanal 11 – 446.13125 MHz |
Kanal 12 – 446.14375 MHz |
Kanal 13 – 446.15625 MHz |
Kanal 14 – 446.16875 MHz |
Kanal 15 – 446.18125 MHz |
Kanal 16 – 446.19375 MHz |
Durch Herausgabe der Vfg 42/2016 (vom 27.09.2016) durch die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation wurde der PMR-Frequenzbereich und die Kanalanzahl auch in Deutschland erweitert.
Seit diesem Zeitpunkt sind somit auch in Deutschland die o.g. 16 analogen Kanäle und 24 digital modulierte Kanäle erlaubt.
Ab 1.1.2018 sind ausserdem für die digitale Frequenznutzung weitere Kanäle erlaubt.
Außerdem gibt es inzwischen diverse dPMR-Handfunkgeräte, welche zusätzlich digital modulierte Kanäle haben.
Info Bundesnetzagentur:Vfg 46/2020
Diese Allgemeinzuteilung ist bis zum 31.12.2030 befristet.
Die folgenden Kanäle sind in Europa für dPMR446-Geräte reserviert:
Digitale Frequenznutzung ab 1.1.2018 im Frequenzbereich 446,0 – 446,2 MHz
Für PMR446-Funkanlagen gelten folgende zusätzliche Bestimmungen:
Geräte mit „Push To Talk“ Funktionalität und einrastfähiger Sprechtaste dürfen einen maximalen Sendezyklus („Transmitter Time Out“) von 180 Sekunden nicht überschreiten.
Geräte ohne „Push To Talk“ Funktionalität dürfen einen maximalen Sendezyklus („Transmitter Time- Out“) von 180 Sekunden nicht überschreiten und müssen VOX- Control („Voice Operation Exchange“) implementiert haben.
Befristung
Diese Allgemeinzuteilung ist bis zum 31.12.2026 befristet.
Durch Herausgabe der Vfg 42/2016 (vom 27.09.2016) durch die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation wurde der PMR-Frequenzbereich und die Kanalanzahl auch in Deutschland erweitert.
Seit diesem Zeitpunkt sind somit auch in Deutschland die o.g. 16 analogen Kanäle und 24 digital modulierte Kanäle erlaubt.
Ab 1.1.2018 sind ausserdem für die digitale Frequenznutzung weitere Kanäle erlaubt.
Reichweite
Die Reichweite bei PMR-Handys beträgt durchschnittlich 250-6000 Meter, d.h. bei dichter Bebauung (z. B. Grosstadt im Erdgeschoss) ca. 250 m und bei Sichtverbindung ohne externe Funkstörungen ca. 6 km.
Stahlbeton und Metall schirmen die Funkwellen besonders stark ab.
Hinweise zur Nutzung und Regulierung
Für genaue Frequenzzuweisungen und detaillierte Informationen zur Lizenzierung sollten die jeweiligen nationalen Regulierungsbehörden konsultiert werden, da diese die endgültigen Frequenzpläne und Nutzungsbedingungen festlegen.