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Willkommen auf Aktiv-CB-Funker

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PMR-Funk steht für Private Mobile Radio und bezeichnet eine anmelde- und gebührenfreie Jedermannfunkanwendung im UHF-Frequenzbereich von 446 MHz
Die Technologie ermöglicht eine lokale Kommunikation über kurze bis mittlere Distanzen mit Funkgeräten, die eine maximale Sendeleistung von 0,5 Watt haben. PMR446 ist das europäische Standardverfahren für diese Art der Kommunikation und somit in Deutschland seit 1999 zugelassen. 
 
Eigenschaften von PMR-Funk:
  • Jedermannfunk: Geräte dürfen ohne Lizenz und ohne Gebühren genutzt werden. 
     
  • Frequenzbereich: Der Bereich liegt bei 446 MHz (UHF-Frequenzbereich). 
     
  • Kanäle: Früher 8 Kanäle, seit einer Änderung im Jahr 2016 sind bis zu 16 analoge Kanäle und 24 digitale Kanäle nutzbar, je nach Gerät. 
     
  • Sendeleistung: Die maximale Leistung ist auf 0,5 Watt begrenzt. 
     
  • Reichweite: Die Reichweite hängt von den Umgebungsbedingungen ab und kann unter optimalen Bedingungen bis zu 27 km betragen, ist aber oft deutlich geringer. 
     
  • Anwendungsbereiche: PMR-Funk wird privat (Familie, Hobbys) und professionell (Bauwesen, Eventmanagement) eingesetzt. 
     
  • Kompatibilität: Die Geräte sind untereinander kompatibel, da es sich um einen europäischen Standard handelt. 
     
Wichtige Aspekte:
  • PMR446 vs. FRS:
    PMR446 ist das europäische Äquivalent zum amerikanischen FRS (Family Radio Service) und die Geräte sind nicht in den USA zugelassen. 
     
  • Unterschied zu LPD:
    PMR-Geräte haben im Vergleich zu LPD-Geräten eine höhere Sendeleistung, sind aber auf weniger Kanäle beschränkt. 
     
  • Kauf von Sets:
    Für eine einfache Bedienung und technische Kompatibilität ist der Kauf von Funkgeräten im Set empfehlenswert, besonders wenn man mehrere Geräte für ein Team oder eine Familie benötigt.
     

    PMR

    Im PMR Bereich sind ebenfalls nur Geräte mit fest angeschlossener Antenne zugelassen mit einer max. Sendeleistung von 0.5 Watt. Die Wellenlänge im PMR Bereich bei 446 Mhz beträgt 70 cm. Auch im PMR Bereich bei 446 Mhz ist der Sendebetrieb mit erweiterten Amateurfunkgeräten nicht erlaubt.

    Kanal 1 – 446.00625 Mhz – FM
    Kanal 2 – 446.01875 Mhz – FM
    Kanal 3 – 446.03125 Mhz – FM
    Kanal 4 – 446.04375 Mhz – FM
    Kanal 5 – 446.05625 Mhz – FM
    Kanal 6 – 446.06875 Mhz – FM
    Kanal 7 – 446.08125 Mhz – FM
    Kanal 8 – 446.09375 Mhz – FM

    Gemäss ECC-Entscheidung (15)05 ist der harmonisierte Frequenzbereich 446,0 – 446,2 MHz für analoge und digitaler PMR446-Anwendungen verwendbar.
    Seit Mai 2016 sind auch PMR-Funkgeräte verfügbar welche die Verwendung zusätzlicher analoger Kanäle gestatten:

    Kanal 9 – 446.10625 MHz
    Kanal 10 – 446.11875 MHz
    Kanal 11 – 446.13125 MHz
    Kanal 12 – 446.14375 MHz
    Kanal 13 – 446.15625 MHz
    Kanal 14 – 446.16875 MHz
    Kanal 15 – 446.18125 MHz
    Kanal 16 – 446.19375 MHz


    Durch Herausgabe der Vfg 42/2016 (vom 27.09.2016) durch die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation wurde der PMR-Frequenzbereich und die Kanalanzahl auch in Deutschland erweitert.
    Seit diesem Zeitpunkt sind somit auch in Deutschland die o.g. 16 analogen Kanäle und 24 digital modulierte Kanäle erlaubt.
    Ab 1.1.2018 sind ausserdem für die digitale Frequenznutzung weitere Kanäle erlaubt.

    Außerdem gibt es inzwischen diverse dPMR-Handfunkgeräte, welche zusätzlich digital modulierte Kanäle haben.

    Info Bundesnetzagentur:Vfg 46/2020

    Befristung

    Diese Allgemeinzuteilung ist bis zum 31.12.2030 befristet.

    dPMR446 (Lizenzfrei)

    Die folgenden Kanäle sind in Europa für dPMR446-Geräte reserviert:

    Digitale Frequenznutzung ab 1.1.2018 im Frequenzbereich 446,0 – 446,2 MHz

     

     

    Für PMR446-Funkanlagen gelten folgende zusätzliche Bestimmungen:
    Geräte mit „Push To Talk“ Funktionalität und einrastfähiger Sprechtaste dürfen einen maximalen Sendezyklus („Transmitter Time Out“) von 180 Sekunden nicht überschreiten.
    Geräte ohne „Push To Talk“ Funktionalität dürfen einen maximalen Sendezyklus („Transmitter Time- Out“) von 180 Sekunden nicht überschreiten und müssen VOX- Control („Voice Operation Exchange“) implementiert haben.

    Befristung
    Diese Allgemeinzuteilung ist bis zum 31.12.2026 befristet.

    Durch Herausgabe der Vfg 42/2016 (vom 27.09.2016) durch die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation wurde der PMR-Frequenzbereich und die Kanalanzahl auch in Deutschland erweitert.
    Seit diesem Zeitpunkt sind somit auch in Deutschland die o.g. 16 analogen Kanäle und 24 digital modulierte Kanäle erlaubt.
    Ab 1.1.2018 sind ausserdem für die digitale Frequenznutzung weitere Kanäle erlaubt.

     

    Reichweite
    Die Reichweite bei PMR-Handys beträgt durchschnittlich 250-6000 Meter, d.h. bei dichter Bebauung (z. B. Grosstadt im Erdgeschoss) ca. 250 m und bei Sichtverbindung ohne externe Funkstörungen ca. 6 km.
    Stahlbeton und Metall schirmen die Funkwellen besonders stark ab.

    Hinweise zur Nutzung und Regulierung

    1. Lizenzierte Frequenzen: Für die Nutzung der lizenzierten Frequenzbänder ist in der Regel eine Genehmigung von der nationalen Regulierungsbehörde erforderlich. Die spezifischen Frequenzen können von Land zu Land unterschiedlich sein und müssen den nationalen Vorschriften entsprechen.
    2. Lizenzfreie Frequenzen: Die Nutzung von lizenzfreien Frequenzen wie PMR446 ist in vielen europäischen Ländern erlaubt, erfordert jedoch die Einhaltung bestimmter Leistungs- und Betriebsbeschränkungen, um Interferenzen mit anderen Diensten zu vermeiden.
    3. Interoperabilität und Geräte: Die dPMR-Geräte müssen den ETSI-Normen entsprechen, um die Interoperabilität zwischen Geräten verschiedener Hersteller sicherzustellen. Dies bedeutet, dass Geräte, die für den europäischen Markt bestimmt sind, bestimmte technische Spezifikationen erfüllen müssen.

    Für genaue Frequenzzuweisungen und detaillierte Informationen zur Lizenzierung sollten die jeweiligen nationalen Regulierungsbehörden konsultiert werden, da diese die endgültigen Frequenzpläne und Nutzungsbedingungen festlegen.

     
     
     

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Damals und Heute

 

CB-Funk – von den Anfängen bis heute

Der CB-Funk entstand in den späten 1940er Jahren in den USA und ist in Deutschland seit 1975 legal. Inzwischen hat sich viel verändert – Entwicklungen, die sich die Funker der ersten Stunde kaum vorstellen konnten. Zu Beginn standen lediglich 12 Kanäle zur Verfügung, die Betriebsart war ausschließlich AM, und die Sendeleistung betrug gerade einmal 500 Milliwatt. Heute sieht das ganz anders aus: CB-Funker können sich legal auf 80 Kanälen bewegen. In den frühen 80ern kamen bereits 40 Kanäle und FM hinzu, und mittlerweile ist sogar die damals streng verbotene Betriebsart SSB zugelassen – mit 40 Kanälen und einer Sendeleistung von 12 Watt.

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